
UN-Kinderrechte: Grundpfeiler oder Nice-to-have?
Diese Folge von „Stadtvisionen – jung gedacht“ widmet sich intensiv der UN-Kinderrechtskonvention. Aline Fraikin spricht mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Konvention von 1989, die über den Kinderschutz hinaus auch Beteiligungsrechte umfasst, ist in Deutschland bindendes Recht, obwohl dies vielen Rechtsanwender:innen nicht ausreichend bekannt ist oder als „Nice-to-have“ missverstanden wird.
Deutschland muss alle fünf Jahre Bericht über die Umsetzung ablegen und erhält von den Vereinten Nationen ein „Hausaufgabenheft“ mit Empfehlungen. Aktuelle Kernbereiche für Nachbesserungen sind laut Ausschuss Gewaltprävention, inklusive Bildung und eine bedürfnisgerechte Unterbringung geflüchteter Kinder. Eine große Baustelle bleibt das Fehlen...