Kinderrechte im politischen Abseits?

Shownotes

In dieser Folge sprechen wir mit Anne Lütkes über ihren politischen Werdegang – von ihrem Engagement für Frauenrechte bis hin zur Kinderrechtspolitik. Wir beleuchten die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und diskutieren die Herausforderungen, Kinderrechte sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Ebene wirksam umzusetzen. Ein zentrales Thema ist die Frage, warum Kinderrechte bis heute nicht im Grundgesetz verankert sind und welche Widerstände es dabei gibt. Zudem werfen wir einen Blick auf erfolgreiche Beteiligungsprojekte, die Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten. Die Kernaussage der Folge ist klar: Kinder- und Jugendinteressen werden in der Politik oft nachrangig behandelt – das muss sich ändern!

Produktion:
Koproduktion der Städte Mannheim, Köln und des Berliner Bezirks Pankow
Redaktion: Jürgen Brecht, Anica Latzer-Schulte und Aline Fraikin
Produktion und Technik: Jürgen Brecht
Jingle und Schnitt: Dylan White
Cover: Maja Luna Neumann

Weiterführende Links:
Child-friendly Cities Initiative
Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD
Staatenberichte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen
Kölner Beteiligungsprojekt Hey Nippes

Kontakt: kinderfreundlich@ba-pankow.berlin.de

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Anne Lütkes: Also der Kampf um die Beachtung der Interessen, ich gehe noch nicht mal soweit der Kinderrechte auf der Bundesebene, der ist sehr sehr schwierig und eigentlich rudimentär nur erfolgreich, ganz rudimentär.

Aline Fraikin: Hallo und herzlich willkommen liebe ZuhörerInnen zur zweiten Folge unseres Podcasts „stadtvisionen jung gedacht“. In der podcastreihe wollen wir einen Blick auf die Rechte von Kindern in unserem Land werfen. Gemeinsam mit spannenden Gästen schauen wir darauf, was wir in unseren Städten und Landkreisen tun können, damit Kinder und Jugendliche in einer Umgebung aufwachsen, die Ihre Bedürfnisse ernst nimmt und die Ihnen ein gutes Leben ermöglicht. Mein Name ist Aline Fraikin und ich führe euch durch diese Podcast Episode, in der wir uns heute näher mit dem Thema Kinder- und Jugendpolitik beschäftigen möchten. Als Gast begrüße ich heute bei uns die Juristin und Politikerin Anne Lütkes. Anne Lütkes blickt auf eine lange politische Karriere zurück, war unter anderem Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf, Fraktionsvorsitzende im Kölner Stadtrat und Bürgermeisterin der Stadt Köln in den frühen 2000er Jahren. Und auch neben dem Beruf hat sie sich vielfältig für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland eingesetzt und tut das noch heute. Sie ist Mitglied im deutschen Komitee für UNICEF, war Schatzmeisterin von UNICEF Deutschland und ist aktuell Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks sowie Vorstandsvorsitzende des Vereins kinderfreundliche Kommunen e.v. Herzlich willkommen Anne Lütkes. Bevor wir jetzt tiefer in die bundesdeutsche Kinder- und Jugendpolitik eintauchen, interessiert uns natürlich erst einmal, wie es dazu gekommen ist, dass für Sie ganz persönlich die Kinder- und Jugendpolitik so einen hohen Stellenwert hat.

Anne Lütkes: Ich bin ja eine alte 68erin, und habe dann Jura studiert um eine andere Art der Strafverteidigung überhaupt möglich zu machen. Also Hausbesetzer zu vertreten, Leute die keine ordentliche Verteidigung hatten und habe in dieser Auseinandersetzung mit der Jurisprudenz sehr schnell auch den Weg zur Vertretung von Frauen in Strafverfahren, die Opfer von sexueller Gewalt geworden waren, gefunden. Und habe in Köln das erste bundesdeutsche Frauenhaus mit aufgebaut. Und in dem Kontext, natürlich sind dann die Frauenrechte die wegweisende Leitlinie, aber wir haben dann damals auch sehr schnell gesehen, dass, wenn Frauen mit ihren Kindern auf der Flucht sind, die Kinder ja ganz ehrlich gesagt hinten runterfallen. Und wir haben dann damals schon versucht ein Kinderhaus aufzubauen oder mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in Frauenhäusern einzugehen, was zusammenfassend gesagt ein sehr sehr schwieriges Unterfangen war. Aber dadurch habe ich dann in meiner Kanzlei, die ich dann zwischenzeitlich aus dem Studium, Referendariat aufgebaut habe mit anderen zusammen ein Schwergewicht auf das Familienrecht gelegt, und die Vertretung von Frauen in schwierigen familiären Situationen. Dann kam das neue Familienrecht wonach dann Frauen das erste Mal in der Geschichte wirklich auch eine Ehe verlassen durften, ohne dabei fürchten zu müssen, dass sie das Sorgerecht verlieren. Im alten Scheidungsrecht hatte ja der der ging überhaupt keine Chance das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Mit dem neuen Recht hat sich das geändert. Um das aber dann auch durchzusetzen und in die Köpfe der Richterinnen und Richter hineinzubringen, das es jetzt ein anderes Recht, auch einen anderen Blick auf Familienverhältnisse gab, dazu haben wir uns in Köln, aber auch in der ganzen Bundesrepublik als Anwältinnen zusammengeschlossen, haben dann so ein Jura-Frauentreffen gemacht und in dem Kontext ging es zunehmend nicht nur um Frauenrechte, sondern auch um die Rechte der Kinder; nicht um die UN Kinderrechtskonvention, das war ja noch eine lange Geschichte, aber so, dass wir schon den Blick auf Bedürfnisse von Kindern gelegt haben. Also meine Geschichte ist so; Menschenrechte, Frauenrechte und dann verstärkt Rechte der Kinder bis hin zu dann auch dem Kampf und dem Einsetzen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Und ich hatte ja das Glück dann Ministerin für Justiz und Jugend zu werden und Frauen. War einmalig in der Bundesrepublik, aber dadurch, dass ich Justizministerin war und die Frauen und die Jugend zum Justizministerium gehörten hatten sie Laufzeichen zwei; ich war ja stellvertretende Ministerpräsidentin. Und so, dass dann auf einmal Frauen und Jugend in den interministeriellen Arbeitskreisen die Ersten waren. Und das hat dann dem Stellenwert der Jugend- und der Kinder- und Frauenpolitik im Land durchaus einen Schub gegeben und in dem Kontext war es dann auch eben immer wieder wichtig in der Jugendpolitik genauer hinzuschauen. Und das Land für das ich da unterwegs war, war Schleswig-Holstein und Schleswig-Holstein hatte schon damals eine sehr gute Beziehung zum deutschen Kinderhilfswerk. Wir hatten die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“. Der Schwerpunkt war auf Beteiligungspolitik, also etwas wo wirklich in kleinen Kommunen, Dörfern, kleine Beteiligungsprojekte vom deutschen Kinderhilfswerk gefördert wurden und ich als Jugendministerin habe das dann auch persönlich gefördert und lieben gelernt. Also auch so vom Bauwagen, vom selbstverwalteten Bauwagen bis hin zum Bolzplatz. Also all diese kleinen Dinge wo Kinder, wo wir auch heute noch sagen, wenn Kinder es selbst organisieren, Jugendliche es selbst organisieren, können Sie sehen wie sie gestalten können, können sie Verantwortung für ihren Bolzplatz, für die Umgebung lernen. Also banale Dinge die doch sehr sehr große Bedeutung und Wirkung haben und Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention vorantreiben und das war damals in Schleswig-Holstein ganz rudimentär vorhanden. Und zusammen mit Professor Stange, der auch heute noch unterwegs ist als Sachverständiger für die kinderfreundlichen Kommunen, hatte sich das entwickelt und ich konnte das und durfte das als Jugendministerin einfach verstärken und so ging es dann weiter.

Aline Fraikin: Das heißt sie haben Pionierarbeit auf ganz vielen Ebenen eigentlich geleistet. Von Frauen und Familienpolitik bis hin zur ersten Schritten in kommunale Beteiligungsstrukturen von jungen Menschen. Vielleicht noch eine Nachfrage zu den Kinderhäusern, die sie vorhin erwähnten hatten. Das waren sozusagen einfach Frauenhäuser die um Flächen, Angebote und Betreuungspersonal für Kinder erweitert wurden oder wie unterschieden die sich von den klassischen Frauenhäusern?

Anne Lütkes: Ja das war also eine so eine Überschrift. Wir haben keine eigentlichen im Sinne von Kinderheimen oder sowas gemacht, sondern wir haben versucht dafür Geld zu bekommen, dass es Personal und Betreuung für Kinder in dieser Situation gab, also fachliche Begleitung von Kindern, die mit ihren Müttern auf der Flucht waren. Aber so eigentliche Kinderhäuser, das ist ja eigentlich der falsche Begriff. Aber es ist in meinem Kopf so wie ein Codewort. Kinderhäuser die heute existent sind oder Kinderrechte Häuser sind ja was Anderes.

Aline Fraikin: Ressortmäßig ist ja Politik für Kinder in erster Linie auf Bundesebene beim Bundesministerium für Familie Seniorinnen, Frauen und Jugend aufgehängt. Im Bundestag gibt es dann zusätzlich noch als Unterausschuss des Familienausschusses die Kinderkommission, und uns hat das sehr stark an die kommunale Ebene erinnert, bei der eigentlich diese Themen schwerpunktmäßig auch in Jugendämtern angesiedelt sind. Inzwischen gelingt glücklicherweise vielen Kommunen, ein Sinneswandel hin zu der Überzeugung, dass Kinderpolitik eigentlich eine kommunale Querschnittsaufgabe ist und viele Fachbereiche von planenden Ämtern, Sozialämtern etc. betrifft. Und eben auch solche, die man nicht unbedingt auf den ersten Blick mit Kindern in Verbindung bringt. Vielleicht zurück zur Bundesebene? Wie sind da ihre Erfahrungen? Sind Kinder auch beispielsweise im Thema im Innen- oder Finanzministerium, im Wirtschaftsministerium oder im Ministerium für Digitales und Verkehr?

Anne Lütkes: Also man muss zunächst mal anmerken, dass die UN-Kinderrechtskonvention natürlich auch auf der Bundesebene wirkt und Artikel 3 sollte eigentlich auch für das Verwaltungshandeln oder das Regierungshandeln auf Bundesebene gelten. Das heißt also bei allen staatlichen Handeln ist das Kindeswohl zu beachten. Ist aber nicht so. Da kann man gar nicht drum rumreden. Kinder- und Jugendpolitik oder Kinder- und Jugendinteressen sind nach wie vor noch nicht mal unter ferner liefen wichtig. Und Menschen, die gerade für diesen Politikbereich stehen, sind nicht die wichtigsten in allen Fraktionen. Das ist meine Erfahrung, ist meine Beobachtung, und wenn man zurückschaut auf die Coronapandemie dann weiß jeder der Kommunalpolitik macht, oder der auch gerade in der Verantwortung war, wie schwierig es war Kinderinteressen überhaupt nach vorne zu holen, oder wenn es überhaupt gelungen ist sie nach vorne zu holen. Und wenn man jetzt aktuell auf die Verhandlungen auf der Bundesebene schaut zwischen den möglicherweise neuen Regierungsparteien sucht man die Kinderinteressen, die Kinderrechte vergeblich in den jetzt vorhandenen Sondierungspapieren. Also der Kampf um die Beachtung der Interessen, ich gehe noch nicht mal soweit der Kinderrechte auf der Bundesebene, der ist sehr sehr schwierig und eigentlich rudimentär nur erfolgreich. Das beste Beispiel oder das griffigste Beispiel ist zum einen die gescheiterte Kindergrundsicherung und zum anderen dieser jahrelange Kampf, an dem ich ja auch ein bisschen mit beteiligt war, um die Kinderrechte im Grundgesetz. Wir sind ja nicht alleine. Das waren ja nicht nur drei vier juristische Spinnerinnen, die da unterwegs waren und einen Vorschlag gemacht haben wie das Grundgesetz geändert werden kann. Das war ja eine ganz breite Bewegung, über 200 Organisationen schon vor Jahren die das unterschrieben haben. Abgesehen von den ganzen Kommunen die das richtig fanden. Auch die kinderfreundlichen Kommunen selber sagen, ja das würde Ihnen helfen, aber es setzt sich einfach nicht durch und Kinderrechte auch als abstrakte Rechte haben keine Lobby.

Aline Fraikin: Aber können Sie da irgendwie die Gründe für eruieren? Also das klingt jetzt fast so ein bisschen als würden wir da in die entgegengesetzte Richtung uns zurückbewegen, weil in der vergangenen Koalition gab es schon eine Verständigung dazu, dass umzusetzen. Woran hakt es da?

Anne Lütkes: Das Grundgesetz ändern konnte die alte Koalition nicht alleine und kann die neue auch nicht. Und bei der Ampel konnten wir es aus nächster Nähe beobachten, dass es zum einen sehr schwierig war die Kinderrechte ins Grundgesetz zu formulieren, weil sich die Koalitionspartner noch nicht mal einig waren und es gibt nach wie vor Verfassungsjuristen die behaupten das sei contra legem, also gegen die Verfassung, wenn man die Verfassung mit Kinderrechten überlastet. Also der Wesentlichheitsgrundsatz heißt, man soll das Grundgesetz möglichst schlank halten, aber man kann durchaus einen sehr schönen schlanken Artikel da reinschreiben, wo die Kinderrechte dann gewährleistet sind. Das haben wir schon vor Jahren, Lore Maria Peschel-Gutzeit und ich, haben da schon mal einen sehr schönen Vorschlag gemacht den wir nach wie vor, also sie lebt ja leider nicht mehr, aber ich finde ihn nach wie vor sehr schön den Vorschlag. Einfach griffig und klar, dass man Kinderrechte einfach formuliert und akzeptiert. Aber das ist zum einen nicht gewollt, weil es durchaus Menschen gibt, abgesehen von den Verfassungsjuristen, die sagen das ginge nicht. Es gibt Menschen, die das immer noch als gegen die Wertvorstellungen einer traditionellen Familie werten, wenn die Beteiligung von Kindern zu einer übermäßigen Selbstbestimmung von Kindern führen könnte, tangiert das theoretisch. Ich halte das für nicht nur weit hergeholt, sondern einfach ehrlich gesagt für abwegig. Aber das dann der Familienverband gefährdet wäre, also dann, das kann man auch überhöht sagen gegen Artikel 6 verstoßen würde, das ist aber wirklich abwegig und da gibt es seitenweise Papiere, wo es sehr schön nachgewiesen wird, auf höchstem verfassungsrechtlichen Niveau, dass das wirklich durchaus geht. Und das Andere ist das schnöde Geld. Wenn es ein Auftrag der Verfassung ist, dann muss sich dieser Auftrag auch durchdeklinieren im gesamten Grundgesetz und es hat dann natürlich Auswirkungen auch auf den Haushalt und auch auf die Bundesförderungen, der durchgeht bis zur Kommune. Die Kommunen sind ja diejenigen die, wem sage ich das, die kinderfreundlichen Kommunen, aber alle Kommunen sind ja diejenigen, die wirklich die Kinderrechte leben müssen. Und insofern ist es natürlich richtig, dass sie auch finanziert werden müssen. Und das die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im kommunalen Alltag eigentlich eine Pflichtaufgabe sein muss. Und das würde sich ja viel mehr verstärken, wenn im Grundgesetz diese Aufgabe auch noch verbrieft wäre und nicht nur als Richterrecht vom Bundesverfassungsgericht vorangetrieben würde. Das hat dann, die hätte, nicht hat, leider nicht, aber es hätte dann massive Auswirkungen. Und wenn es eine Pflichtaufgabe ist, sie sind ja die kinderfreundlichen Kommunen, sie wissen ja wieder kommunale Alltag ist, wenn es eine Pflichtaufgabe ist muss das Geld gefunden werden. Und natürlich kann man dann auch über den Umfang streiten. Aber erstmal vom Grundsatz her fände ich das auch eine folgerichtige Weiterentwicklung. Aber ich muss auch zugeben, als ich Regierungspräsidentin war haben wir das natürlich auch nicht in den einzelnen kommunalen Haushalten dann immer noch gesagt, sie haben aber die Kinderrechte nicht drin. Also das ist auch, haben wir natürlich auch, das entwickelt sich. Aber es könnte sich positiv entwickeln. Aber das sind so, das sind wirklich die Bollwerke gegen die Umsetzung im Grundgesetz.

Aline Fraikin: Danke für die schöne Zusammenfassung. Zur lokalen Ebene haben sie gerade eigentlich eine ganz schöne Überleitung gegeben. Und zwar hat sich ja ganz konkret vor Ort im Rahmen der Coronapandemie gezeigt, wie die Rechte von Kindern missachtet werden. Schulen wurden geschlossen, während gleichzeitig Fitnessstudios wieder eröffnen durften. Da gab es ganz, ja prägnante Schieflagen eigentlich für junge Menschen. Und da ging es um Grundrechtseinschränkungen und Menschen sind auf die Straße gegangen aber die UN-Kinderrechtskonvention ist eigentlich nicht explizit laut diskutiert worden, obwohl wir das Recht auf Bildung, das Recht auf Freizeit, das Recht auf Gesundheit, auch nicht zuletzt die Vorrangstellung des Kindeswohls, und aber eben auch wie sie es eben gesagt haben die Beteiligung der Kinder an all diesen Entscheidungen berührt waren. Jetzt sehr zugespitzt gefragt - wenn sozusagen die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen da so ignoriert werden, müssen wir uns dann fragen, ob Kinder in unserem Land Bürgerinnen und zweiter Klasse sind? Oder können wir sozusagen ja überhaupt sagen, dass deren Interessen ernst genommen werden oder werden sie in ihren Augen eher nachrangig behandelt im Vergleich zu beispielsweise wirtschaftlichen Interessen?

Anne Lütkes: Es ist leider so, dass die Kinder- und Jugendinteressen nicht an vorderster Stelle stehen. Und das ist eigentlich etwas was einen zutiefst wundern müsste, wenn nicht gar ärgern. Denn, das ist immer so ein platter Satz aber, keine Zukunft ohne die Kinder, die auch wissen worum es geht, und wer soll denn diese Gesellschaft am Laufen halten, in Anführungszeichen, wenn nicht die nächste Generation, und noch mal, wir sind ja ganz aktuell in der Beobachtung der Sondierungsgespräche in Berlin und wenn ich dann lese das das Bildungssystem oder eine gute Bildung deshalb so wichtig ist, damit die Wirtschaft läuft, dann ist das zwar richtig, aber das kann ja nicht der entscheidende Ansatz sein, dass ein Kind deshalb ein Recht, oder das Recht auf Bildung steht da gar nicht drin, aber dass deshalb ein Bildungssystem ausgebaut werden muss und kein Kind zurückgelassen werden darf, wie das Programm in Nordrhein-Westfalen ja heißt, dass da wieder aufgewärmt wird, damit die Wirtschaft die gut ausgebildeten Fachkräfte bekommt. Das ist sicher richtig, dass wir gut ausgebildete Fachkräfte brauchen, unbestritten. Aber das Recht auf Bildung ist doch ein noch höheres Gut als die Verwertbarkeit des Einzelnen. Das Humankapital, dass man da heranbilden muss und das Recht auch Beteiligung, dass wette ich mal wird im Koalitionsvertrag nicht vorkommen, geschweige denn Kinderrechte ins Grundgesetz. Wenn es vorkommt freuen wir uns natürlich, aber es ist einfach so, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Zukunft, Freiheit in der Zukunft von dieser neuen Bundesregierung überhaupt gesehen wird. Und das Recht auf Zukunft heißt auch das Recht auf Klimaschutz, das Recht auf Leben. Und dazu gehört auch dann das Recht auf Bildung zum Beispiel, weil das da explizit in diesem Papier so drinsteht, wiederhole ich das dauernd. Aber das zeigt, dass eben der junge Mensch gesehen, gewertet wird als das notwendige, ich sagte schon Humankapital, aber nicht als die Persönlichkeit die diese demokratische Zivilgesellschaft lebendig hält und die unsere Werte weitertragen muss und politische Bildung eben als menschliche Größe auch repräsentiert. Also das ist schon, einfach gesagt nicht fröhlich was da gerade passiert.

Aline Fraikin: Und die demografische Schieflage die wir in Deutschland haben, die führt einfach eben dazu, dass jungen Menschen, die gerade nicht wahlberechtigt sind eine Welt vorgesetzt wird oder eine Politik vorgesetzt wird, die eben zur Hälfte irgendwie von Menschen über 65 ja gewählt wird sozusagen. Das heißt die Welt wird denen eigentlich in Schutt und Asche hinterlassen, wenn wir beispielsweise an Klimakrise und so weiterdenken.

Anne Lütkes: Ja, deshalb geben wir ja nicht auf. Und deshalb bin ich auch so dankbar, dass so viele Leute sich zum Beispiel in den kinderfreundlichen Kommunen aufmachen und tagtäglich dafür arbeiten, dass sowas wie Beteiligungspolitik und Beteiligungsrechte auch lebendig sind und Kinder da wirklich lernen können, dass man diesen demokratischen Rechtsstaat auch erhalten kann und ihn eben nicht kaputt machen muss. Und das es überhaupt kein Wert ist den zu zertrampeln.

Aline Fraikin: Als nächstes vielleicht eine Frage an sie als Kölnerin. Also Köln ist seit 2018 auf dem Weg zu einer noch kinder- und jugendfreundlicheren Kommune und ist im Programm der kinderfreundlichen Kommunen die einzige Millionenstadt. Wo sehen Sie da in der Entwicklung Kölns große Herausforderungen und Chancen? Wie unterscheidet sich vielleicht auch das Vorhaben oder die Umsetzung in großen gegenüber kleinen Städten? Und was könnten gegebenenfalls andere Großstädte in Deutschland von Köln lernen?

Anne Lütkes: Also grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass jede Kommune ihren eigenen Weg finden muss und auch finden kann. Das ist ja auch das Prinzip unseres Vereins, also unseres Vorhabens von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk, dass wir sagen, wir haben diese Grundprinzipien und die UN Kinderrechtskonvention mit auf den Regularien. Aber ob die Stadt nun eine Millionenstadt ist oder 5000 Einwohner hat; es ist jedes Mal der individuelle städtische Weg und das ist das Spannende und insofern würde ich, auch wenn ich mit Leib und Seele Kölnerin bin nie sagen, Köln hat den Nabel der Welt erfunden, obwohl das natürlich stimmt. Köln ist der Nabel der Welt, das vorausgeschickt, glaube ich aber dass es wichtig ist, dass die Städte wirklich ihren eigenen Punkt finden. Gleichzeitig war es auch schon 2018 eine große Herausforderung eine solche Riesenstadtverwaltung in Angriff zu nehmen. Gut, wir hatten das Petitum, dass wir bei jeder kinderfreundlichen Kommune haben, dass der Hauptverwaltungsbeamte, die Hauptverwaltungsbeamtin dahintersteht. Das war in Köln klar. Also die Oberbürgermeisterin hatte keinen Zweifel, dass es ein gutes Vorhaben ist, aber das Entscheidende ist, wenn ich das so sagen darf, nicht so sehr bei einer solchen Großstadt, dass die Oberbürgermeisterin grundsätzlich dahinter steht, sondern dass es Menschen gibt, die dann auch in der Arbeitsebene das Vorhaben vorantreiben. Und das, kann man ruhig auch öffentlich sagen, war am Anfang in Köln etwas schwierig. Es hat recht lange gedauert, bis der erste Aktionsplan fertig war und das war auch der Großstadt geschuldet. Mit den einzelnen sehr großen Einzelbezirken, in Köln sagt man Veedel, aber das ist das eine. Der Bezirk ist mehr als ein Einzelveedel. Und das ist ja wie eine kleine, mittelgroße Stadt. Und die in den Einklang zu kriegen, das haben wir auch gemeinsam mit der Stadtverwaltung überschätzt am Anfang. Und damit auch die Menschen, die dann im Dezernat zuständig waren für die Erarbeitung des Aktionsplans auch eigentlich zu sehr mit Arbeit zugeschüttet und deshalb hat es am Anfang sehr lange gedauert. Und es ist wie bei jeder Kommune glaube ich aber auch für Köln wichtig, dass es dann Menschen gab und gibt, die das auch zu ihrer Sache machen und mit Empathie hinter der Aufgabe stehen. Man kann, ja wem sag ich es, sie sind Verwaltungsmitarbeiterin, man kann natürlich eine Aufgabe erfüllen, aber dann war es das, aber man kann auch für eine Aufgabe in der Verwaltung leben. Und ich will jetzt niemanden jetzt hier besonders loben, aber ich glaube schon, seitdem Köln das Glück hat eine Koordinatorin zu haben, die genau diese Empathie auch lebt ist Köln auch ziemlich gut unterwegs und auch qualitativ ganz anders als zu Beginn. Und das ist die Erfahrung, man muss durchhalten. Ich gestehe auch, dass wir am Anfang manchmal sagten das dauert aber jetzt wirklich zu lang, das geht nicht. Aber das wir durchgehalten haben, wir alle gemeinsam, auch die Stadt durchgehalten hat, das ist positiv, das freut mich auch jetzt. Das freut mich insbesondere, weil eben Köln als Millionenstadt zeigt, dass es geht, dass es mit neun einzelnen Bezirken geht und so Sachen wie den Veedelscheck, also man im Planungsbereich genau auch in der Großstadt gut hinschauen kann, wie die Lebenssituation von Jugendlichen ist und Jugendliche einbeziehen kann in die Analyse ihres tatsächlichen Umfeldes. Also auch Bereiche analysieren wo es wirklich nicht sehr fröhlich ist im Umfeld im tatsächlichen Stadtraum. Aber das es sehr gut gelingen kann mit einer professionellen Aufstellung und mit einer sehr guten Transparenz und Beteiligungsformaten die Jugendlichen an die Veränderung des Stadtraums heranzuführen. Also da denke ich, das ist ein sehr gutes Beispiel. Aber das können andere Städte lernen, können es aber auch entwickeln. Also bei aller Liebe zu Köln. Ich glaube schon, dass Köln jetzt, nein, ich weiß, dass Köln jetzt gut unterwegs ist und insofern natürlich auch für andere Großstädte ein gutes Beispiel wäre. Und eben, Köln ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass man sich vernetzen kann, dass man mit anderen Städten so zusammenarbeiten kann, dass es Synergien gibt. Das gilt nicht für die ganze Stadtverwaltung. Köln ist sich sehr häufig selbst genug, aber das gilt nicht für Köln als Kinderfreundliche Kommune. Wie man merkt bin ich ein bisschen stolz drauf.

Aline Fraikin: Ich schaue immer ganz bewundernd auf das Projekt hey Nippes, wo eigentlich super transparent den Jugendlichen und Kindern die sich da beteiligt haben immer geschildert wurde wieso bestimmte Dinge gehen, so andere Sachen nicht gehen und so eben auch junge Menschen politisch bildet, die Zusammenhänge der Verwaltung erklärt etc. Und sie eigentlich auf Augenhöhe betrachtet. Ganz zum Schluss, was würden Sie gerne Entscheidungsträger*innen in Kommunen mit auf den Weg geben? Wo denken Sie drückt der Schuh noch in den Kommunen? Wo möchten Sie Mut oder Hoffnung machen?

Anne Lütkes: Ich hoffe sehr, dass Kommunen gerade in der jetzigen Situation nicht aufgeben. Wir hatten ja die Situation das kleine Kommunen aus Haushaltsgründen das kinderfreundliche Kommunenprojekt nicht mehr fortführen konnten, weil das Geld fehlt. Und insofern ist, wenn man, so haben Sie die Frage nicht gestellt glaube ich, aber wo es fehlt ist wirklich das Geld und die Unterstützung durch Land und Bund. Da erhoffe ich mir in allen Bundesländern, dass die Kommunen sich zusammenschließen und auch wirklich verlangen, dass Kinderfreundliche Kommunen unterstützt werden, dass die Projekte, es muss ja nicht unbedingt auch nur kinderfreundliche Kommune sein, aber dass die Kinderrechte als Stellenwert in der Landespolitik so nach vorne geholt werden, dass die Kommunen davon profitieren können, dass sie auch schlicht Haushaltsmittel kriegen. Das ist etwas, das ist so überfällig, das liegt ja eigentlich auf der Hand. Nun geht es bei den Ländern auch nicht so einfach, aber wenn im Bundeshaushalt da nicht auch ein Tor geöffnet wird, um diese wesentlichen, weiter zukunftsträchtigen Entwicklungen in den Verwaltungen, in den Kommunen voranzutreiben, dann ist das vorsichtig gesagt, sehr schlecht. Und Ich hoffe sehr, dass die Kommunen wirklich diese Vernetzung vorantreiben und gemeinsam unterwegs sind und da ihre Stimme erheben. Zum Beispiel eben auch die Durchsetzung der Kinderrechte als Pflichtaufgabe voranzutreiben. Das kann man auch auf Landesebene machen. Das kann man durchaus. Das ist machbar, da braucht man gar keinen Bundestag dafür.

Aline Fraikin: Ein kleines Rädchen in diesem System ist vielleicht dieser Podcast, in dem wir uns ja eigentlich als drei kinderfreundliche Kommunen zusammengeschlossen haben. Vielen Dank für die spannenden Einblicke in ihre Arbeit, vor allem aus der sozusagen juristischen Perspektive fand ich das sehr sehr wichtig, dass wir diese Perspektive mit aufnehmen in unserer podcastReihe. Vielleicht betrachtet ihr liebe Zuhörer:innen das politische Geschehen auf Bundes, vor allem jetzt gerade Bundesebene oder auch auf andere Ebene nun vielleicht etwas kritischer, weil ihr die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen mitzudenken vermögt. Das war jetzt schon die zweite Folge unserer podcastreihe „stadtvisionen - jung gedacht“. Dankeschön an unseren Gast, Anne Lütkes, schön, dass Sie da waren und uns einen Einblick in ihre Arbeit gegeben haben. In den nächsten Folgen möchten wir etwas tiefer in einzelne Handlungsfelder von Stadtverwaltungen schauen und mit passenden Interviewpartner innen eruieren, wo die Kinderrechte in ihrer Arbeit eine Rolle spielen. Wenn ihr Fragen oder Wünsche habt für weitere Themen die wir in unserer Reihe behandeln sollen, schreibt uns gerne an die Mailadresse in den Shownotes, und wenn euch die Folge gefallen hat, dann freuen wir uns natürlich über ein Abonnement unseres Podcasts und vielleicht auch eine Bewertung. Der Podcast ist eine Koproduktion der Städte Mannheim, Köln und des Berliner Bezirks Pankow. Redaktion und Produktion Jürgen Brecht, Anica Latzer-Schulte und ich, Aline Fraikin. Musik und Schnitt Dylan White, Cover und Artwork Maja Luna Neumann

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